QR-Rechnung Pflicht Schweiz — Was KMU wissen müssen

Gesetzliche Grundlagen, wichtige Fristen und die Anforderungen an strukturierte Adressen ab November 2025 — kompakt erklärt.

Kurz gesagt: Die QR-Rechnung ist seit dem 30. September 2022 das einzig gültige Zahlungsinstrument in der Schweiz. Alle Unternehmen — vom Einzelfirma-Inhaber bis zum Grossbetrieb — müssen QR-Rechnungen verwenden. Ab dem 21. November 2025 sind zusätzlich strukturierte Adressen obligatorisch. Direkte Bussen gibt es nicht, aber ohne QR-Rechnung können Ihre Kunden schlicht nicht per Überweisung bezahlen.

Chronologie: Vom Einzahlungsschein zur QR-Rechnung

30. Juni 2020

QR-Rechnung wird eingeführt — parallel zu den bestehenden Einzahlungsscheinen.

30. September 2022

Einzahlungsscheine (ES/ESR) werden definitiv abgeschafft. QR-Rechnung wird das einzige Format.

1. September 2023

Revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG) tritt in Kraft — betrifft auch Rechnungsdaten.

1. Januar 2025

Neue MwSt-Umsatzgrenze von CHF 100'000.— für die obligatorische Registrierung.

21. November 2025

Strukturierte Adressen werden obligatorisch. Kombinierte Adressen sind nicht mehr zulässig.

2026

Weitere ISO-20022-Harmonisierungen bei pain.001 und erweiterten Statusmeldungen.

Wer muss QR-Rechnungen verwenden?

Die Antwort ist eindeutig: Jedes Unternehmen und jede Selbstständige in der Schweiz, die Rechnungen ausstellt und Zahlungen über Schweizer Banken empfängt. Das betrifft:

  • Einzelfirmen (Handwerker, Berater, Freelancer)
  • GmbH, AG und andere Kapitalgesellschaften
  • Vereine und Stiftungen (z. B. für Mitgliederbeiträge)
  • Selbstständige Gesundheitsfachpersonen
  • Immobilienverwaltungen (Mietzinsforderungen)
  • Öffentliche Verwaltungen und Gemeinden

Es gibt keine Ausnahmen basierend auf Unternehmensgrösse, Umsatz oder Branche. Auch Unternehmen, die nicht MwSt-pflichtig sind, müssen QR-Rechnungen verwenden, wenn sie Bankzahlungen empfangen möchten.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Das Schweizer Recht sieht keine direkte Busse für das Versenden von Rechnungen ohne QR-Code vor. Die Konsequenzen sind jedoch gravierend:

Zahlungsverzögerungen

Ohne QR-Code müssen Kunden Zahlungsdaten manuell eingeben. Das führt zu Fehlern und Verzögerungen von durchschnittlich 5–10 Tagen.

Fehlüberweisungen

Manuelle Eingabe der IBAN und des Betrags erhöht die Fehlerquote. Fehlüberweisungen verursachen Aufwand bei der Klärung.

Kein automatischer Abgleich

Ohne QR-Referenz können eingehende Zahlungen nicht automatisch zugeordnet werden. Manueller Abgleich kostet Zeit.

Unprofessioneller Eindruck

Rechnungen ohne QR-Code wirken veraltet und unseriös. Kunden erwarten seit 2022 das QR-Format.

Strukturierte Adressen ab November 2025

Die wichtigste anstehende Änderung betrifft das Adressformat. Bisher erlaubte der Swiss QR-Bill-Standard zwei Adressformate: kombiniert (K-Typ, Adresse in zwei Freitextzeilen) und strukturiert (S-Typ, separate Felder). Ab dem 21. November 2025 akzeptieren Banken und Zahlungssysteme ausschliesslich strukturierte Adressen.

Beispiel: Kombiniert vs. Strukturiert

Kombiniert (K) — ab Nov 2025 ungültig

Name: Müller Elektro GmbHZeile 1: Bahnhofstrasse 12Zeile 2: 8001 Zürich

Strukturiert (S) — zukunftssicher

Name: Müller Elektro GmbHStrasse: BahnhofstrasseHausnr: 12PLZ: 8001Ort: Zürich

Was müssen KMU tun? Prüfen Sie Ihre Kundenstammdaten: Sind die Adressen bereits in strukturierter Form erfasst (separate Felder für Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort)? Falls Ihre aktuelle Software nur ein Freitextfeld für die Adresse bietet, müssen Sie vor November 2025 wechseln. Finito Pro speichert Adressen seit März 2025 standardmässig im strukturierten Format.

Checkliste: Sind Sie bereit für November 2025?

  • QR-IBAN bei Ihrer Bank beantragt und in der Software hinterlegt
  • Kundenadressen in strukturierter Form gepflegt
  • Software unterstützt strukturierte Adressen (S-Typ)
  • QR-Code wird im korrekten Format (46 x 46 mm) generiert
  • MwSt-Nummer auf allen Rechnungen angegeben (falls MwSt-pflichtig)

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Häufige Fragen

Es gibt keine direkte Busse für das Nicht-Verwenden von QR-Rechnungen. Die Konsequenz ist jedoch praktischer Natur: Banken verarbeiten seit Oktober 2022 ausschliesslich QR-Rechnungen. Wenn Sie Rechnungen ohne QR-Code versenden, müssen Ihre Kunden die Zahlungsdaten manuell in ihr E-Banking eingeben — was zu Fehlern, Zahlungsverzögerungen und einem unprofessionellen Eindruck führt. Zudem können Sie ohne QR-Referenz keinen automatischen Zahlungsabgleich nutzen.